whistle
blower.
Hinweisgebersystem für Webseiten
Organisationen und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, vertrauliche interne Meldekanäle einzurichten. Die Einrichtung von anonymen Meldesystemen ist möglich, aber gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Das digitale Hinweisgebersystem lässt Angaben und die Kommunikation zu 100 Prozent anonym abwickeln, sofern Whistleblower nicht Ihre Identität ausdrücklich preisgeben möchten. Vorgehsnweise: Whistlenlower reichen ihren Bericht ein und erhalten einen Zahlencode nach Absenden Ihrer Meldung. Mit diesem Code kommen sie jederzeit völlig anonym wieder zu Ihrer Meldung (z.B. für Nachfragen oder Ergänzungen).
Das System wird aktuell fertiggestellt und ist ab August 2026 als Abo erhältlich. Somit können Firmen ihre gesetzliche Verpflichtung ohne Investitionskosten rasch und gesetzeskonform erfüllen.
[ INFO: 0699 10062104 ]
- HSchG Hinwesgeberinnenschutzgesetz
- EU-Whistleblowing Richtlinie
- gesetzliche Verpflichtung
- ab 50 Mitarbeierinnen
- effiziente digitale Lösung
- keine Investitionskosten
- als Abo, jährlich kündbar
- 100 % Anonymität
- System mit Support aus Österreich